Begünstigte Spendenempfänger

Steurliche Absetzbarkeit von Spenden

Die Absetzbarkeit von Spenden gemeinhin Spendenabsetzbarkeit genannt ist ein lang disuktiertes Thema. Mit der Steuerreform 2009 ist es nun möglich, dass Spenden an ausgewählte Einrichtungen steuerlich absetzbar sind. Insgesamt sind zehn Prozent des Jahreseinkommens als Spende absetzbar. Und wichtig für Firmen: Diese können 10 Prozent des Vorjahresgewinnes zusätzlich zu einer Spende von 10% des steuerpflichtigen Einkommens als Sonderausgabe absetzen. Abzugsfähig Spenden ist also eine Win Win Situation für Spendengeber und -empfänger. Alle Angaben ohne Gewähr.